Durchführungsbestimmungen für die Kreispokalmeisterschaft (Kreispokalspiele)

Stand: 27.06.1997


1. Allgemeines

Der Tischtennis-Kreisverband Grafschaft Bentheim veranstaltet in jeder Spielzeit zum Zweck der Ermittlung der Grafschafter Kreispokalmeister eine Kreispokalmeisterschaft (Kreispokalspiele). Maßgebend ist die Wettspielordnung des Deutschen Tischtennis-Bundes mit den Ausführungsbestimmungen des TTVN sowie die folgenden vom Kreisvorstand festgelegten Bestimmungen.

2. Teilnehmerkreis

Jeder Grafschafter TT-Verein kann in jeder Kreispokalspielklasse in jeder Saison mit beliebig vielen Mannschaften an den Kreispokalmeisterschaftsspielen (Kreispokalspielen) teilnehmen. Er muß dazu nicht in der entsprechenden Punktspielklasse mit einer Mannschaft vertreten sein. Das Zurückziehen einer Punktspielmannschaft hat keinerlei Auswirkungen auf die Kreispokalspiele.

3. Kreispokalspielklassen

Herren Ioffen für alle Herren
Herren IIoffen von unten bis 1. Herren-Bezirksklasse
Herren IIIoffen von unten bis Herren-Kreisliga
Herren IVoffen von unten bis 1. Herren-Kreisklasse
Damen Ioffen für alle Damen
Damen IIoffen von unten bis 1. Damen-Bezirksklasse
Damen IIIoffen von unten bis Damen-Kreisliga
männliche Jugend  
weibliche Jugend 
Schüler 
Schülerinnen 

4. Mannschaftsaufstellung

Für die Zuordnung der Spieler zu den Kreispokalmannschaften ihres Vereins gilt bis zum Ende der Kreispokalspiele die zum Meldeschluß der Kreispokalmannschaften eingereichte Kreispokal-Mannschaftsaufstellung. Jede Mannschaft muß aus drei bis fünf Spielern bestehen, die nicht der Spielstärke nach aufgestellt zu werden brauchen. Jeder Spieler darf bis zum Ende der Kreispokalspiele nur in der Kreispokalmannschaft eingesetzt werden, in der er gemeldet ist.

5. Spielberechtigung

Spielberechtigt in einer Kreispokalmannschaft ist jeder Spieler, der zum Meldeschluß der Kreispokalmannschaften auf dem Mannschaftsmeldeformular einer Punktspielmannschaft aufgeführt ist, die für die entsprechende Kreispokalspielklasse zugelassen ist (siehe 3.), und der auf der Kreispokal-Mannschaftsaufstellung dieser Kreispokalmannschaft aufgeführt ist.

Jugendliche und Schüler mit einer Jugendfreigabe sind nur bei den Damen bzw. Herren spielberechtigt.

Schüler aus Jugend- bzw. Schülermannschaften dürfen entweder in einer Jugend- oder in einer Schüler-Kreispokalmannschaft gemeldet werden.

Ein Spieler einer Punktspielmannschaft, der zu Beginn der Saison die Spielberechtigung für eine bestimmte Kreispokalmannschaft besessen hat, verliert diese nicht dadurch, daß er die Spielberechtigung für die Punktspielmannschaft verliert (z.B. durch Festspielen, fünfmaliges Fehlen, Aufstellung in einer anderen Mannschaft/Kreispokalspielklasse zur Rückrunde etc.).

Für die Beachtung der Spielberechtigung beim Einsatz der Spieler sind die Vereine selbst verantwortlich.

6. Ersatzspieler

Ersatzspieler für Kreispokalmannschaften gibt es nicht.

7. Spielsystem

Alle Pokalspiele werden mit Dreiermannschaften im Swaythling-Cup-System ausgetragen. Die Heimmannschaft ist jeweils als A-, die Gastmannschaft als X-Mannschaft in das Spielberichtsformular einzutragen. Es braucht nicht der Spielstärke nach aufgestellt zu werden. Die Reihenfolge der eingesetzten Spieler kann von Runde zu Runde geändert werden.

8. Austragungssystem

Bei drei gemeldeten Mannschaften wird im System "Jeder gegen Jeden" gespielt, in allen anderen Fällen im Einfach-KO-System.

9. Meldung der Mannschaften

Die an den Kreispokalspielen teilnehmenden Mannschaften sind dem Kreisspielausschußvorsitzendem auf dem dafür vorgesehenen Kreispokal-Meldeformular bis zum bekanntgegebenen Meldetermin zu melden. Dabei ist eine namentliche Meldung der einzusetzenden Spieler und die Benennung eines Mannschaftsführers erforderlich.

Mit der Meldung der Mannschaft verpflichtet sich der Verein zur regelmäßigen Teilnahme an den für seine Mannschaft im jeweiligen Spieljahr angesetzten Pokalspielen, solange diese Mannschaft sich noch im Wettbewerb befindet.

10. Meldegebühr

Die Meldegebühr für die Kreispokalspiele beträgt 10,- DM für jede Damen- und Herrenmannschaft sowie 5,- DM für jede Jugend- und Schülermannschaft. Nach dem Meldetermin erhalten die Vereine eine Rechnung mit der Höhe des zu zahlenden Kreispokal-Meldegeldes, das bis zum gesetzten Endtermin auf dem angegebenen Konto einzuzahlen ist.

11. Auslosung

Die Auslosung wird separat für jede Runde vorgenommen. Dabei wird nicht gesetzt. Nehmen in einer Klasse mehrere Mannschaften eines Vereins teil, werden diese bei der Auslosung wie Mannschaften verschiedener Vereine behandelt. Die Auslosung der 1. Runde aller Klassen soll nach Möglichkeit während des Kreis-Staffeltages der Vorrunde vorgenommen werden. Die Auslosung der folgenden Runden der einzelnen Klassen nimmt der Kreispokalspielleiter unter Hinzuziehung eines anderen Mitarbeiters des Kreisverbandes jeweils baldmöglichst nach Beendigung der vorangegangenen Runde einer Klasse vor, ohne auf die anderen Klassen zu warten. Das Ergebnis jeder Auslosung ist von den beteiligten Personen zu unterschreiben und vom Kreispokalspielleiter den betroffenen Vereinen mitsamt einer Terminstellung für den Terminvorschlag, die Terminbekanntgabe und die Austragung des Spiels unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

12. Heimspielrecht

Das Heimspielrecht für ein Pokalspiel steht der punktspielklassentieferen Mannschaft zu. Entscheidend ist die Punktspielklasse des höchsten gemeldeten Spielers. Das Heimspielrecht für die Begegnung punktspielklassengleicher Mannschaften steht der Mannschaft zu, die in allen vorausgegangenen Runden mehr Auswärtsspiele als ihr Gegner zu bestreiten hatte. Für die erste Runde und den Fall, daß beide Gegner in allen vorausgegangenen Runden gleich viele Auswärtsspiele zu bestreiten hatten, wird das Heimspielrecht durch Auslosung vergeben.

13. Terminvereinbarungen

Die gastgebende Mannschaft hat der Gastmannschaft nach Erhalt der neuen Auslosung bis zum darin gesetzten Endtermin drei Terminvorschläge für die Austragung des Pokalspiels zu benennen, die innerhalb der gesetzten Austragungsfrist liegen und an denen beide Mannschaften laut veröffentlichtem Spielplan kein Punktspiel haben. Mindestens zwei dieser Termine müssen am Wochenende (Freitag, Samstag oder Sonntag) liegen. Der Gastgeber ist für die Benachrichtigung des Kreispokalspielleiters über den Spieltermin verantwortlich. Kommt es bis zum vom Kreispokalspielleiter gesetzten Endtermin für die Terminbekanntgabe zu keiner Einigung zwischen den Vereinen oder zu keiner Benachrichtigung des Kreispokalspieleiters, setzt dieser das Spiel an.

14. Spielkleidung

Tischtennissportgerechte und mannschaftlich einheitliche Spielkleidung ist bei allen Kreispokalspielen Pflicht.

15. Spielberichte

Bei allen Kreispokalspielen sind Dreifachdurchschreib-Spielberichtsbögen zu verwenden. Diese werden dem Heimverein mit der Auslosung vom Kreispokalspielleiter zugesandt. Der Heimverein ist für die Führung des Spielberichtsbogens verantwortlich. Die Spielberichte sind spätestens am Tage nach dem Pokalspiel an den Kreispokalspielleiter zu senden.

16. Ergebnismeldung

Sofern in den Rundschreiben des Kreispokalspielleiters verlangt, sind die Heimmannschaften verpflichtet, das Spielergebnis innerhalb der gesetzten Zeit an den dafür bekanntgegebenen Meldekopf des Kreisverbandes zu melden.

17. Nichtantreten/Zurückziehen

Das Nichtantreten bzw. Zurückziehen einer Pokalmannschaft, die sich noch im Wettbewerb befindet, wird mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von 25,- DM geahndet.

18. Ordnungsstrafen

Jede Nichteinhaltung der vom Kreispokalspielleiter gesetzten Termine ist mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von 10,- DM zu ahnden.

19. Preise

Die Kreispokalsieger in allen Klassen erhalten einen Besitzpokal und eine Urkunde.

20. Finanzierung

Die Heimmannschaft hat die Kosten der Durchführung, die Gastmannschaft ihre Fahrtkosten zu tragen.

21. Qualifikation

Alle Grafschafter Punktspielmannschaften aus der Verbandsliga und der Oberliga können nach den Regelungen des Bezirksverbandes automatisch an den Bezirkspokalspielen der Herren A bzw. Damen A teilnehmen.

Sofern zwei oder mehr Grafschafter Mannschaften aus der Bezirksoberliga oder tiefer an den Kreispokalspielen der Herren I bzw. Damen I teilgenommen haben und diese nicht während der Kreispokalspiele gegeneinander gespielt haben, wird unter diesen Mannschaften der Grafschafter Teilnehmer an den Bezirkspokalspielen Herren B bzw. Damen B ermittelt.

Die Kreispokalsieger der folgenden Pokalspielklassen qualifizieren sich für die Vorrunde des entsprechenden Bezirkspokalwettbewerbs:

Kreispokalsieger Herren II

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Bezirkspokal Herren C
Kreispokalsieger Herren III

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Bezirkspokal Herren D
Kreispokalsieger Herren IV

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Bezirkspokal Herren E
Kreispokalsieger Damen II

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Bezirkspokal Damen C
Kreispokalsieger Damen III

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Bezirkspokal Damen D/E
Kreispokalsieger männliche Jugend

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Bezirkspokal männliche Jugend
Kreispokalsieger weibliche Jugend

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Bezirkspokal weibliche Jugend
Kreispokalsieger Schüler

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Bezirkspokal Schüler
Kreispokalsieger Schülerinnen

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Bezirkspokal Schülerinnen

In jeder Kreispokalspielklasse qualifiziert sich der Verein der siegreichen Mannschaft für die Bezirkspokalspiele, nicht die Mannschaft selbst. Für die Mannschaftsaufstellung bei den Bezirkspokalspielen gelten die Regelungen des Bezirksverbandes, die von den Kreispokalregelungen teilweise abweichen.

22. Inkrafttreten

Diese Durchführungsbestimmungen des Tischtennis-Kreisverbandes Grafschaft Bentheim treten mit der Beschlußfassung durch den Tischtennis-Kreistag am 27.06.1997 in Kraft.


© 1998 by HH, letzte Aktualisierung: 11. Mai 1998