Stand: 01.01.2005

 

1. Allgemeine Regelungen/Verfahrensweise

Alle Grafschafter Vereine sind verpflichtet, sich entsprechend ihrer Größe an der jährlich anfallenden Arbeit des TT-Kreisverbandes zu beteiligen. Das geschieht durch die Erfüllung einer gewissen Anzahl von Helfertagen durch die Mitglieder der Grafschafter Vereine bei Turnieren, durch die Leitung von Staffeln auf Kreis- und Bezirksebene, durch Arbeit im Kreisvorstand und durch sonstige Tätigkeiten für den Kreisverband.

Mit der Einladung zum ordentlichen Kreistag erhalten die Vereine eine Aufstellung über die Möglichkeiten zur Ableistung dieser Helfertage (Meldebogen). Dabei werden die regelmäßigen Kreisturniere den Vereinen jeweils tageweise en bloc angeboten.

Die Vereine haben dann Gelegenheit, dem Kreisverband durch Abgabe des Meldebogens bis zum ordentlichen Kreistag mitzuteilen, welche Arbeiten sie übernehmen möchten. Die Vereine können sich für die Turniere in der eigenen Halle alleine und für die Turniere in der Nordhorner Kreissporthalle alleine oder gemeinsam mit einem anderen Verein bewerben.

Auf dem ordentlichen Kreistag wird die Arbeit unter Berücksichtigung der Wünsche der Vereine aufgeteilt. Dabei wird versucht, eine solche Helfertagsverteilung zu finden, bei der danach alle daran interessierten Vereine ihr Helfertagssoll möglichst gleichmäßig erfüllt haben.

Nach Feststehen der endgültigen Mannschaftsmeldung aller Vereine wird das Ergebnis der Helfertagsverteilung den Vereinen mitgeteilt, und eventuelle Lücken werden vom Kreisvorstand zu schließen versucht.

Sofern sich für eine Veranstaltung bzw. eine Tätigkeit kein durchführender Verein bzw. keine Helfer finden lassen, entfällt die Veranstaltung bzw. die Tätigkeit in der jeweiligen Spielzeit ersatzlos.

Während der Saison wird bei den Turnieren festgehalten, ob die Vereine ihre angegebene Zahl von Helfern auch tatsächlich entsenden und ob diese ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen. Sofern letzteres nicht erfolgt, wird kein Helfertag für diese Tätigkeit vergeben. Desgleichen wird festgehalten, welche Helfer außerplanmäßig für ausgefallene Helfer eingesprungen sind.

Am Ende der Saison wird ermittelt, welche Vereine mehr oder weniger Helfertage als erforderlich geleistet haben. Für jeden fehlenden Helfertag haben die Vereine einen bestimmten Betrag an den TT-Kreisverband zu bezahlen, und für jeden zuviel geleisteten Helfertag bekommen die Vereine einen bestimmten Betrag vom TT-Kreisverband ausgezahlt.

Da die überwiegende Anzahl der Turnierveranstaltungen in Nordhorn stattfindet, erhalten die Vereine außerhalb des Nordhorner Stadtgebietes am Ende einer jeden Saison für bei Turnierveranstaltungen in Nordhorn geleistete Helfertage einen Fahrkostenzuschuss. Die Mittel hierfür werden von allen Grafschafter Vereinen aufgebracht. Näheres regelt Abschnitt 11.

2. Turniere des Kreisverbandes

Pro Spielzeit führt der Kreisverband folgende Turniere im Sinne dieser Helfertagsregelung durch:
a) Kreis-Individualmeisterschaften in den Erwachsenen-, Nachwuchs-, Senioren- und Brettchenklassen,
b) Kreisvergleichskampf Emsland/Bentheim/Noord/Oost in den Nachwuchsklassen (alle vier Jahre als Durchführer und Teilnehmer, in den drei anderen Jahren nur als Teilnehmer),
c) Kreisoffenes Grafschafter Vorgabeturnier für Erwachsene,
d) Kreis-Mannschaftsmeisterschaften der Schüler B-Klasse,
e) Kreis-Ranglistenturniere in den Erwachsenen- und Nachwuchsklassen,
f) Kreisentscheid der mini-Meisterschaften,
g) (bei Bedarf aufgrund der Regelungen des TT-Bezirksverbandes Weser-Ems) Bezirksvorranglistenturnier Jugend/Schüler,
h) (bei Bedarf aufgrund der Regelungen des TT-Bezirksverbandes Weser-Ems) Bezirksvorranglistenturnier Damen/Herren.

Andere Turniere darf der Kreisverband im Rahmen dieser Helfertagsregelung nur durchführen, wenn ein vorangegangener Tischtennis-Kreistag dieses mit einfacher Mehrheit beschlossen hat.

Außerhalb des Rahmens dieser Helfertagsregelung können mehrere Mitgliedsvereine des Kreisverbandes gemeinsam weitere Turniere durchführen, bei denen der Kreisverband seinen Namen als Veranstalter zur Verfügung stellt, so z. B. das Nordhorner EUREGIO-Turnier oder überregionale Meisterschaften oder Ranglistenturniere. Voraussetzung dafür ist, dass diese Turniere eine finanziell neutrale Wirkung für den Kreisverband haben. Sowohl für die Deckung eines eventuellen Fehlbetrages als auch für die Aufteilung eines eventuellen Überschusses aus solchen Turnieren gelten die Regelungen, die die das Turnier durchführenden Vereine dazu beschlossen haben.

3. Anzahl der zu stellenden Helfer

Am Anfang einer jeden Saison wird nach Feststehen der endgültigen Mannschaftsmeldung aller Vereine die Zahl X der Helfertage, die jeder Verein bis zum Saisonende zu leisten hat, mit folgender Formel ermittelt: X = A * (B/C).

A: Das ist pro Verein, der zu Beginn der Vorrunde am Mannschaftsspielbetrieb teilnimmt, ein Helfertag für jeden laut Spielsystem erforderlichen Stammspieler aller zu Beginn der Vorrunde am Spielbetrieb teilnehmenden Herren-, Damen-, Jungen- und Mädchenmannschaften. Nicht berücksichtigt werden Schüler-, Schülerinnen- und Pflichtfreundschaftsspielmannschaften.

B: Die Zahl der Helfertage, die voraussichtlich im Laufe der Saison insgesamt für die Arbeit des Kreisverbandes benötigt wird. Diese Zahl wird jeweils in der Rückrunde der Vorsaison vom Kreisvorstand unter Berücksichtigung der geltenden Beschlüsse für die Vergabe von Helfertagen, der anstehenden Veranstaltungen und der gemachten Erfahrungen festgelegt.

C: Die Summe der Zahl A von allen zu Beginn der Vorrunde am Mannschaftsspielbetrieb teilnehmenden Grafschafter Vereinen.

4. Anzahl der Helfertage für die einzelnen Tätigkeiten

Vorstandsarbeit/Teilnahme an einer Vorstandssitzung: 1/2 HT
Vorstandsarbeit/Teilnahme an einer anderen Sitzung als Vertreter des KV: 1/2 HT
Vorstandsarbeit/Tätigkeit im gewählten Amt (pro Vorstandsamt): maximal 6 HT
Vorstandsarbeit/Tätigkeit im Pressebereich (insgesamt): maximal 10 HT
Vorstandsarbeit/Protokollerstellung einer Vorstandssitzung oder eines Kreistages: 1/2 HT
Leitung einer Staffel auf Kreis- oder Bezirksebene: 3 HT
Leitung einer Staffel auf Kreis- oder Bezirksebene mit sporadischer Internet-Veröffentlichung: 4 HT
Leitung einer Staffel auf Kreis- oder Bezirksebene mit zeitnaher Internet-Veröffentlichung: 5 HT
Leitung der Kreispokalspiele: 5 HT
Einkauf der bei Kreisveranstaltungen zu gewinnenden Pokale: 1 HT
Einsatz als Helfer bei der Wartung und Pflege der kreiseigenen Materialien (pro 4 Stunden): 1 HT
Herausgabe/Entgegennahme der Materialien im Kreissportzentrum: 1/2 HT
Einsatz als Betreuer beim Kreisvergleichskampf: 1 HT
Durchführung der Siegerehrung Damen/Herren: 2 HT
Durchführung der Siegerehrung Jugend/Schüler: 2 HT
Einsatz als Oberschiedsrichter pro Tag: 1 HT
Einsatz als Zählschiedsrichter pro Tag: 1 HT
Einsatz als Gesamtleiter eines Turniers pro Tag: 1 HT
Einsatz als Helfer in der Turnierleitung pro Tag: 1 HT
Einsatz als Helfer in der Kantine pro Tag: 1 HT
Einsatz als Helfer für den Hallenaufbau pro Tag: 1/2 HT
Einsatz als Helfer für den Hallenabbau pro Tag: 1/2 HT
Einsatz als Helfer für den Tischtransport pro Tag (LKW vom KV gestellt): 1/2 HT
   
Tischtransport mit nicht vom Kreisverband gestelltem LKW:  
pro angefahrener Halle: 1 HT
pro transportiertem Tisch in Kreissporthalle 1 bzw. Deegfeldhalle 3: 0,2 HT
pro transportiertem Tisch in Kreissporthalle 2, EUREGIUM bzw. Deegfeldhalle 4: 0,1 HT

Die Entscheidung über die Anzahl der von den einzelnen Inhabern der Kreisvorstandsämter erarbeiteten Helfertage fällt der Kreisvorstand nach Ablauf der Spielzeit. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Helfertage entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeit für das jeweilige Amt vergeben werden und die Gesamtsumme der für die Kreisvorstandsämter vergebenen Helfertage einer Spielzeit die Zahl 70 nicht überschreitet.

Für Staffelleiter auf Kreisebene wird die obenstehende Anzahl Helfertage nur dann vergeben, wenn der Staffelleiter an mindestens drei der vier jährlichen Sitzungen teilnimmt (jeweils Spielausschusssitzung und Staffeltag der Vorrunde und der Rückrunde). Wer nur an zwei Sitzungen teilnimmt, erhält 1,0 HT weniger, wer nur an einer Sitzung teilnimmt, erhält 1,5 HT weniger, und wer an keiner Sitzung teilnimmt, erhält 2,0 HT weniger.

5. Helfer in der Turnierleitung

Helfer in der Turnierleitung haben insbesondere folgende Aufgaben:
- das Kassieren des Startgeldes,
- die Entgegennahme von Meldungen,
- das Führen der Turnierbögen,
- das Führen des Aushangs,
- den Lautsprecheraufruf der Spiele,
- die Annahme und Ausgabe der Tischbecher,
- das Zählen von Endspielen,
- das Schreiben von Urkunden,
- das Reinigen der Halle.

Helfer in der Turnierleitung können am gleichen Tag auch als Helfer für den Auf- bzw. Abbau eingesetzt werden. Dafür erhalten sie dann eineinhalb Helfertage gutgeschrieben. Sie dürfen jedoch nicht am gleichen Tag als Spieler bei dem Turnier teilnehmen.

6. Helfer für den Auf- bzw. Abbau der Halle

Für den Einsatz beim Auf- bzw. Abbau der Halle bekommt jeder Helfer einen halben Helfertag angerechnet. Von den Helfern für den Hallenaufbau wird erwartet, dass sie jeweils pünktlich zur angegebenen Zeit einsatzbereit sind. Ihre Arbeit ist spätestens mit Turnierbeginn beendet. Dahingegen kann die Anfangs- und Endzeit des Hallenabbaus nie genau vorhergesagt werden kann. Daher müssen sich die Helfer für den Abbau während eines gewissen Zeitraums für ihren Einsatz bereithalten. Zu ihren Aufgaben gehört auch das Säubern der Halle.

Helfer für den Auf- bzw. Abbau können am gleichen Tag auch als Helfer in der Turnierleitung oder als Schiedsrichter eingesetzt werden. Dafür erhalten sie dann eineinhalb Helfertage gutgeschrieben. Auch darf ein Helfer für den Auf- bzw. Abbau am gleichen Tag als Spieler bei dem Turnier teilnehmen.

7. Tagegeld/Verpflegung für Helfer bei Turnieren

Sämtliche bei einem Turnier eingesetzten Helfer mit Ausnahme der Helfer für den Auf- und Abbau und den Tischtransport erhalten entweder ein Tagegeld oder werden vom Kreisverband verpflegt.

Bei allen Turnieren, bei denen parallel zum Turnier eine Kantine mit Essensverkauf eingerichtet ist, bekommt jeder Gesamtleiter, Oberschiedsrichter, Turnierleitungshelfer und Kantinenhelfer ein Tagegeld gemäß 9.1 der Gebührenordnung in Form einer Verzehrgutschrift, für die bei der Kantine Essen und Getränke erworben werden können; bei allen anderen Turnieren bekommen diese Helfer ein Tagegeld gemäß 9.1 der Gebührenordnung in Form von Bargeld.

8. Abmelden von eingeplanten Helfern/kurzfristiges Einspringen

Vereine, die für eine Veranstaltung Helfer angemeldet haben und diese Zahl von Helfern gar nicht oder nur teilweise erfüllen können, müssen dies bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn an den Beauftragten des Kreisverbandes für die Abwicklung der Helfertage mitteilen. Geschieht das nicht, so ist am Saisonende bei der Abrechnung der Helfertage für jeden angemeldeten, aber nicht erschienenen bzw. zu spät abgemeldeten Helfer ein Ordnungsgeld gemäß 8.3 der Gebührenordnung an den TT-Kreisverband zu entrichten.

Vereine, die am Veranstaltungstag noch kurzfristig Helfer stellen, die für nicht erschienene bzw. zu spät abgemeldete Helfer einspringen, bekommen am Saisonende bei der Abrechnung der Helfertage für jeden dieser kurzfristig eingesprungenen Helfer eine Entschädigung gemäß 8.4 der Gebührenordnung ausgezahlt.

Diese Ordnungsgelder bzw. Entschädigungen werden nur für die nicht (oder nicht rechtzeitig) erfolgte Abmeldung bzw. das kurzfristige Einspringen erhoben bzw. ausgezahlt. Die eventuell resultierende Forderung bzw. Zahlung weiterer Beträge bei am Saisonende fehlendem bzw. zuviel geleistetem Helfertag erfolgt darüberhinaus.

9. Ermittlung des Betrags für fehlende bzw. zuviel geleistete Helfertage

Fehlende Helfertage werden mit einem Ordnungsgeld gemäß 8.1 der Gebührenordnung geahndet.

Zuviel geleistete Helfertage werden mit einer Entschädigung gemäß 8.2 der Gebührenordnung belohnt.

10. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen am Saisonende

Sofern bei der Gesamtabrechnung der Helfertage nach Verrechnung der entstandenen Einnahmen und Ausgaben ein Überschuss oder ein Fehlbetrag verbleibt, wird wie folgt verfahren: Ein eventueller Überschuss wird auf alle Vereine im Verhältnis der am Saisonende tatsächlich geleisteten Helfertage verteilt; ein eventueller Fehlbetrag wird auf alle Vereine im Verhältnis der zu Saisonbeginn zu leistenden Helfertage verteilt.

11. Fahrkostenzuschuss für Helfertage

Am Saisonende erhalten alle Vereine außerhalb des Nordhorner Stadtgebietes in Abhängigkeit der von ihnen geleisteten Helfertage bei Turnierveranstaltungen in Nordhorn einen Fahrkostenzuschuss, dessen Höhe sich wie folgt berechnet:

Die Gesamtanzahl der vom Verein im Saisonverlauf geleisteten Helfertage bei Turnierveranstaltungen in Nordhorn wird durch 3 geteilt (durchschnittliche Insassen pro PKW) und mit dem km-Satz des TT-Kreisverbandes gemäß 10.1 der Gebührenordnung und der Entfernung vom Sitz des Vereins nach Nordhorn (Hin- und Rückfahrt) gemäß der Entfernungstabelle des Kreissportbundes multipliziert.

Aus verwaltungstechnischen Gründen wird bei der Gesamtanzahl der geleisteten Helfertage eines Vereins jeder bei Turnierveranstaltungen in Nordhorn geleistete Helfertag berücksichtigt, unabhängig davon, ob dafür eine Fahrt nach Nordhorn notwendig war oder nicht. Desgleichen wird die tatsächlich vom Verein vorgenommene Zahl der Fahrten nach Nordhorn nicht berücksichtigt, sondern nur der obige Durchschnittswert.

Die Summe der Fahrkostenzuschüsse aller Vereine außerhalb des Nordhorner Stadtgebietes wird anschließend gebildet und durch die Zahl der voraussichtlich im Laufe der Saison insgesamt benötigten Helfertage (Zahl B aus Abschnitt 3) geteilt. Das Ergebnis ist der Betrag, den jeder Grafschafter Verein am Saisonende für jeden der von ihm zu leistenden Helfertage in den Fahrkostentopf einzuzahlen hat, unabhängig davon, ob der Verein aus Nordhorn kommt oder nicht und ob er diese Helfertage geleistet hat oder nicht.

Sofern für das Ableisten von Helfertagen außer bei Turnierveranstaltungen Fahrten erforderlich sind (z. B. Fahrten zu Kreisvorstandssitzungen, zu Spielausschusssitzungen, zu Staffeltagen o. ä.), erfolgt die Fahrkostenerstattung durch Einzelabrechnung dieser Fahrten mit dem Schatzmeister durch den jeweiligen Fahrer. Die bei diesen Fahrten entstandenen Kilometer werden mit dem km-Satz des TT-Kreisverbandes gemäß 10.1 der Gebührenordnung multipliziert. Nicht berücksichtigt werden dabei Fahrten, die ausschließlich innerhalb des Wohnortes des Fahrers stattfinden.

12. Gesamtabrechnung der Helfertage

Der zu erhaltende Fahrkostenzuschuss und der in den Fahrkostentopf einzuzahlende Betrag eines jeden Vereins (jeweils gemäß Abschnitt 11) wird am Saisonende mit dem Betrag verrechnet, den der Verein aus der Helfertagsabrechnung (gemäß der Abschnitte 8 bis 10) zu erhalten oder zu zahlen hat.

Vereinen, die aufgrund der Gesamtabrechnung der Helfertage Geld zu erhalten haben, wird dieses Geld auf ein von ihnen anzugebendes Girokonto überwiesen.

Vereine, die aufgrund der Gesamtabrechnung der Helfertage Geld zu bezahlen haben, erhalten vom TT-Kreisverband eine Rechnung mit dem Titel "Kreisumlage" und haben diese innerhalb von vier Wochen nach Erhalt zu begleichen.

13. Inkrafttreten

Diese Durchführungsbestimmungen des Tischtennis-Kreisverbandes Grafschaft Bentheim treten am 01.01.2005 in Kraft.